Um den Verbrauchern eine grösstmögliche Transparenz zu bieten, deklariert man in der Schweiz üblicherweise Energiewert, Fett, einfache und mehrfache ungesättigte Fettsäuren, gesättigte Fettsäuren, Gesamtkohlenhydrate, davon Zucker, Ballaststoffe, Eiweiss und Natrium. Vitamine, Mineralstoffe und andere essentielle Stoffe gelten im Sinne der Nährwertkennzeichnung ebenfalls als Nährstoffe. Freiwillige Angaben sollen dabei schon EU-Verordnung 1169/2011 konform sein.
Voraussichtlich ab dem 12.12.2016 wird mit der EU-Verordnung 1169/2011 die Nährwertangabe "Big Seven" obligatorisch:
- Brennwert
- Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Eiweiss
- Salz
Zu Beachten: Änderung bei der Reihenfolge der Nährwerte, sowie die Angabe von Salz anstelle Natrium.
Bei besonderen Nährwerteigenschaften eines Produktes, die angepriesen werden sollen, muss die Verordnung des EDI über Speziellebensmittel vom 23 .Nov 2005 eingehalten werden.
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